Biodiversität in Düsseldorf

Zielarten und Biodiversitäts-Hotspots – wie Düsseldorf Schwerpunkte festlegt

Aus meinem Buch „Oasen in Düsseldorf“ ISBN 9783819223648, Erscheinungsdatum – 01.09.2026. Nachdem ich die vorigen Abschnitte einzelner Artengruppen Düsseldorfs vorgestellt habe, richtet sich der Blick nun auf die Methode dahinter: Wie entscheidet eine Stadt, wo und für wen sie ihre begrenzten Mittel für den Naturschutz einsetzt, wenn schon die bloße Artenliste, wie Kapitel 8.1 gezeigt hat, kaum vollständig zu überblicken ist?

Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragte die Verwaltung 2021, ein Artenschutzkonzept als Rückgrat des Biodiversitätskonzepts zu erarbeiten – einen „Fahrplan für die Zukunft“, der bedrohte, seltene, geschützte und ökologisch sensible Arten erhalten und fördern soll. Sein Kern besteht aus fortschreibungsfähigen Einzelgutachten zu möglichst vielen Artengruppen; bislang betrachtet werden Pflanzen, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Nachtfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Krebse und Muscheln – nahezu dieselbe Reihe von Gruppen, die dieses Kapitel bereits einzeln durchlaufen hat.

Weil die schiere Artenzahl eine Einzelbetrachtung jeder Art unmöglich macht, definiert die Stadt so genannte Zielarten: ausgewählte, typische, seltene oder gefährdete Arten, die exemplarisch für bestimmte Lebensräume stehen. Werden sie geschützt oder gefördert, profitieren zugleich ganze Lebensgemeinschaften mit ähnlichen Ansprüchen im selben Lebensraum – Maßnahmen für Zielarten gelten daher aus naturschutzfachlicher Sicht als besonders wirkungsvoll. Daneben stehen sogenannte Individualarten: Arten, die entweder so selten sind, dass sie nur vereinzelt in besonderen Biotopen vorkommen, sich keinem klaren Lebensraumtyp zuordnen lassen oder nur durch sehr spezifische Schutzmaßnahmen zu erhalten sind, von denen keine anderen Arten profitieren. In der Fachsprache sind Zielarten oft zugleich Leitarten für den jeweiligen Lebensraum, verwandt mit dem Konzept der Schirmarten, deren Förderung ganzen Lebensgemeinschaften mit ähnlicher ökologischer Nische zugutekommt.

Räumlich verortet wird diese Zielartenlogik über dieselben 27 Teilräume des Grünordnungsplans, die bereits erwähnt wurden: Sie erlauben eine quartiersgenaue Darstellung, wo welche Zielart tatsächlich vorkommt. Mit der Ausarbeitung der Einzelgutachten wurde 2023 begonnen, wobei sowohl bestehende Studien und Daten von Institutionen wie der Biologischen Station und dem Aquazoo Löbbecke Museum ausgewertet werden als auch – im Sinne der Citizen Science – Beobachtungen naturinteressierter Bürgerinnen und Bürger selbst.

In diesem Licht erscheinen die Naturwaldzelle im Kalkumer Forst, die Wanderfalken-Nistkästen an den Kirchtürmen oder die Amphibienzäune am Aaper Wald, nicht als vereinzelte Einzelprojekte, sondern als konkrete Anwendungen genau dieser Zielartenlogik: Der gezielte Schutz einer sorgfältig ausgewählten Art oder eines Lebensraums schützt im Stillen gleich mehrere Dutzend andere mit.

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