Entwässerung, Nutzungsaufgabe und die Zukunft eines Niedermoores
Nach dem stark überformten Unterbacher Bruch führt der Weg nun an den nördlichen Rand des Stadtgebiets, dorthin, wo der Kern eines Niedermoores bis heute am deutlichsten erkennbar geblieben ist: in die Rahmer Benden.
7.1 Lage zwischen Angermund, Rahm und der Stadtgrenze
Das Naturschutzgebiet Rahmer Benden liegt im äußersten Norden Düsseldorfs, nordöstlich des Stadtteils Angermund und südöstlich des Duisburger Stadtteils Rahm, unmittelbar an der Stadtgrenze zu Duisburg und zu Ratingen im Kreis Mettmann. Mit einer Fläche von rund 39 Hektar trägt es im landesweiten Fachinformationssystem für Naturschutzgebiete die Kennung D-007; im Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es unter der Ordnungsnummer A.2.1.1 verzeichnet. Am südlichen Rand verläuft die Landesstraße L 139, westlich die L 60 und nördlich die Autobahn A 524.
Das Gebiet liegt eingebettet in ein größeres, zusammenhängendes Waldgebiet, das sich über die Stadtgrenzen von Düsseldorf, Duisburg und Ratingen erstreckt. Unmittelbar östlich, bereits auf Ratinger Stadtgebiet, schließt sich das rund 80 Hektar große Naturschutzgebiet „Rahmer Benden / Scheiderbruch“ (Kennung ME-023) an – zwei benachbarte Schutzgebiete gleichen Namens, getrennt durch eine Kreis- und Regierungsbezirksgrenze, die für die Landschaft selbst keine Rolle spielt, wohl aber für ihre Verwaltung: Während die Düsseldorfer Rahmer Benden zur kreisfreien Stadt Düsseldorf gehören, liegt das Ratinger Pendant im Kreis Mettmann. Dass diese Zäsur eine verwaltungsgeschichtliche und keine naturräumliche ist, wird an keiner Stelle deutlicher als am Verlauf des Dickelsbachs, der beide Gebiete durchfließt, ohne sich um Gemeindegrenzen zu kümmern.
Naturräumlich gehört das Gebiet zur Grenzzone zwischen der rechtsrheinischen Niederterrasse und der Bergischen Heideterrasse – einer flachen, wasserstauenden Landschaft, die seit jeher zu Vernässung neigte und damit die Voraussetzung für die Moorbildung lieferte, die im folgenden Unterkapitel beschrieben wird. Bis zur kommunalen Neugliederung am 1. Januar 1975 gehörte Angermund, und mit ihm auch das Gebiet der heutigen Rahmer Benden, nicht zu Düsseldorf, sondern zum Kreis Düsseldorf-Mettmann. Erst im Zuge dieser Gebietsreform, die dem heutigen Kreis Mettmann seinen Namen und seine Grenzen gab, wurde Angermund nach Düsseldorf eingemeindet – ein Umstand, der auch für die im Kapitel 7.6 diskutierte Frage der Unterschutzstellung von Bedeutung ist, da er erklärt, warum das Gebiet in unterschiedlichen Verwaltungssystemen unterschiedlich erfasst wurde.

Abb. 7.1: Lage der Rahmer Benden zwischen Angermund, Rahm und Ratingen
Quelle: Geobasis NRW / BKG, Kartenausschnitt vom 15.08.2026; Markierung: eigene Bearbeitung.
7.2 Der Dickelsbach und die Entstehung der nassen Senken
Namensgebend und prägend für das gesamte Gebiet ist der Dickelsbach, der die Rahmer Benden von Südosten nach Nordwesten durchfließt. In seinem natürlichen, unregulierten Zustand war der Bach ein typisches Fließgewässer der Niederterrasse: Nach stärkeren Niederschlägen trat er über die Ufer und überflutete die angrenzenden Wiesenflächen. Das Wasser lief nicht sofort wieder ab, sondern blieb in den flachen Senken und Mulden der Aue stehen. Unter diesen ständig wechselfeuchten bis nassen Bedingungen, bei denen abgestorbenes Pflanzenmaterial unter Sauerstoffabschluss nicht vollständig zersetzt wurde, begann sich über lange Zeiträume Torf zu bilden – der Beginn der Niedermoorentwicklung, die den Rahmer Benden ihren heutigen Namen und ihre naturschutzfachliche Bedeutung gibt.
Ein Niedermoor entsteht, anders als ein Hochmoor, nicht durch Regenwasserstau, sondern durch den Kontakt mit nährstoffreichem Grund- oder Bachwasser. Genau diese Konstellation – ein mäandrierender, häufig über die Ufer tretender Bach in einer flachen, schlecht dränierten Terrassenlandschaft – lieferte in den Rahmer Benden über Jahrhunderte die hydrologische Grundlage für die Ausbildung ausgedehnter Röhricht-, Großseggenried- und Bruchwaldbestände, wie sie das Gebiet bis heute in Resten kennzeichnen.
7.3 Kultivierung und Nutzung als Viehweide
Die feuchten Wiesen entlang des Dickelsbachs blieben nicht ungenutzt. Die Flächen wurden im Lauf der Zeit kultiviert und von den umliegenden Höfen als Viehweide genutzt. Für eine geregelte landwirtschaftliche Nutzung waren die tiefen Senken und Mulden allerdings ein dauerhaftes Hindernis: Sie blieben, trotz der Kultivierung der übrigen Flächen, sumpfig und ließen sich mit den Mitteln der Zeit nicht vollständig in produktives Grünland umwandeln. So entstand über Jahrzehnte ein Nebeneinander aus genutzter Weide und feuchten, kaum begehbaren Restflächen – ein Muster, das sich erst mit den systematischen Entwässerungsmaßnahmen des 20. Jahrhunderts änderte, die im folgenden Unterkapitel behandelt werden.
7.4 Die Begradigung und Entwässerung in den 1930er-Jahren
Den entscheidenden Einschnitt in den Wasserhaushalt der Rahmer Benden brachten die Entwässerungsmaßnahmen der 1930er-Jahre. Der Dickelsbach wurde in dieser Zeit begradigt und in ein weitgehend gerades, grabenartiges Bett gezwungen; noch heute verläuft er im Naturschutzgebiet auf weiten Strecken schnurgerade und wird im Fachinformationssystem des Landes als „grabenartig ausgebaut“ beschrieben. Ziel dieser Maßnahme war die schnellere Ableitung des Wassers aus der Aue, um die Voraussetzungen für eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung zu schaffen – eine Zielsetzung, die exemplarisch für die Melioration von Feuchtgebieten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts steht, wie sie in vielen niederrheinischen und bergischen Bachauen dieser Zeit verfolgt wurde.
Die Begradigung des Bachbetts beschleunigte den Wasserabfluss erheblich und unterband die früher regelmäßigen Überflutungen der angrenzenden Senken. Damit wurde den Rahmer Benden buchstäblich die hydrologische Grundlage entzogen, auf der sich das Niedermoor gebildet hatte. Die Stadt Düsseldorf beschreibt in ihrer eigenen Darstellung des Gebiets diese frühe Entwässerung als die zentrale Bedrohung, die den „ursprünglichen Charakter“ des Niedermoores bis in die Gegenwart hinein gefährdet – ein Befund, der die weitere Entwicklung des Gebiets bis zu den heutigen Wiedervernässungsbemühungen (siehe 7.7) vorzeichnet.
7.5 Seit den 1950er-Jahren: Von der Nutzfläche zur Feuchtbrache
Trotz der Entwässerung blieben Teile der Rahmer Benden für die Landwirtschaft nur bedingt attraktiv. Spätestens seit den 1950er-Jahren wurden die Flächen von den ansässigen Landwirten nicht mehr bewirtschaftet. Anders als in vielen anderen Feuchtgebieten, in denen Nutzungsaufgabe unmittelbar zur weiteren Trockenlegung und Umwandlung in Wald oder Bauland führte, blieb das Gebiet als Ganzes erhalten – es fiel brach, statt gerodet, bebaut oder weiter meliorisiert zu werden.
Aus der ehemaligen Nutzfläche wurde so, über mehrere Jahrzehnte hinweg, eine Feuchtbrache: eine Fläche, die zwar nicht mehr die hydrologische Dynamik eines intakten Niedermoores besaß, aber auch nicht der intensiven Nutzung ausgesetzt war, die anderswo zur restlosen Zerstörung vergleichbarer Standorte führte. Auf den Brachflächen konnten sich sukzessive Röhrichte, Großseggenrieder und – begünstigt durch die hohe Feuchtigkeit – Erlen- und Birkenbestände etablieren, teils unter einem Schirm angepflanzter Hybridpappeln, die im Rahmen der späteren Pflegemaßnahmen wieder entnommen wurden (siehe 7.7). Diese jahrzehntelange Phase der Nutzungsaufgabe war die eigentliche Voraussetzung dafür, dass die Rahmer Benden Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre überhaupt noch als schutzwürdig galten.
7.6 Seit wann Naturschutzgebiet – 1989 oder 1993?
Bei der Frage, seit wann die Rahmer Benden förmlich unter Schutz stehen, geben die verfügbaren Quellen zwei unterschiedliche Antworten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf nennt auf ihrer offiziellen Internetseite zum Naturschutzgebiet sowie in den dort hinterlegten Informationstafeln durchgängig das Jahr 1993 als Zeitpunkt der Unterschutzstellung und verweist dabei auf die Ordnungsnummer A.2.1.1 im städtischen Landschaftsplan. Das Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV/LANUK) führt das Gebiet unter der Kennung D-007 dagegen mit dem Datenfeld „Inkraft seit: 1989″, verbunden mit einem weiteren Feld „Inkraft: 2011″ und dem Verfahrensvermerk „LP rechtskräftig“ – also der Auskunft, dass die Festsetzung über einen (rechtskräftigen) Landschaftsplan erfolgt sei.
Diese Abweichung lässt sich nicht durch einen einfachen Zahlendreher erklären, sondern verweist auf die Systematik der nordrhein-westfälischen Naturschutzverwaltung. Naturschutzgebiete werden in Nordrhein-Westfalen auf zwei unterschiedlichen Wegen festgesetzt: entweder – als Regelfall im besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Raum – durch den Landschaftsplan der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kreises, oder aber, außerhalb des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans, durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung als höherer Naturschutzbehörde nach dem Landesnaturschutzgesetz. Beide Instrumente können im Lauf der Zeit ineinander überführt oder durch spätere Änderungsverfahren ersetzt werden, ohne dass sich am Schutzstatus der Fläche selbst etwas ändert – wohl aber an dem Datum, das in den jeweiligen Verzeichnissen als maßgeblich geführt wird.
Für die Rahmer Benden ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der Ort erst 1975 von Angermund kommend nach Düsseldorf eingemeindet wurde und die Landeshauptstadt ihren ersten vollständigen, gesamtstädtischen Landschaftsplan erst am 10. November 1997 rechtsverbindlich in Kraft setzte. Für den Zeitraum davor – und damit auch für den hier fraglichen Zeitraum um 1989 und 1993 – existierten in Düsseldorf entweder ältere, räumlich begrenzte Vorläuferregelungen, oder es griff, wie im Regierungsbezirk Düsseldorf außerhalb rechtskräftiger Landschaftspläne vorgesehen, die unmittelbare Schutzausweisung durch die Bezirksregierung per Verordnung. Die naheliegendste Deutung der beiden überlieferten Jahreszahlen lautet daher: 1989 dürfte das Jahr sein, in dem die Fläche erstmals – vermutlich im Rahmen einer solchen Vorläuferregelung oder eines ersten rechtswirksamen Planungsschritts – unter Schutz gestellt wurde und das bis heute im landesweiten Fachinformationssystem als Ursprungsdatum fortgeführt wird; 1993 markiert demgegenüber das Jahr, in dem die Unterschutzstellung in der bis heute von der Stadt Düsseldorf kommunizierten, im Landschaftsplan unter A.2.1.1 verzeichneten Form rechtskräftig wurde. Das zusätzliche Feld „Inkraft: 2011″ im Fachinformationssystem deutet zudem darauf hin, dass der heute gültige Rechtstext des Schutzgebiets nicht mehr aus den 1990er-Jahren, sondern aus einer späteren, konsolidierenden Landschaftsplanänderung stammt – ein weiterer Beleg dafür, dass Schutzgebietsdaten in der Praxis mehrere Schichten unterschiedlich alter Verfahrensschritte übereinanderlagern.
Eine letzte, archivalisch abgesicherte Klärung wäre nur über den Vergleich des ursprünglichen Verordnungstextes der Bezirksregierung Düsseldorf – veröffentlicht in den Amtsblättern des Regierungsbezirks aus den Jahren 1989 und 1993 – mit dem Wortlaut der seinerzeit geltenden Landschaftsplanfestsetzung möglich. Für die vorliegende Darstellung genügt indes die Feststellung, dass beide Jahreszahlen keinen Widerspruch, sondern zwei unterschiedliche, jeweils korrekte Verfahrensstände desselben Schutzgebiets bezeichnen: die erste, ältere Ausweisung von 1989 und ihre spätere, bis heute kommunizierte Verankerung im Landschaftsplan von 1993.
7.7 Gehölzentnahme, Offenhaltung und Wiedervernässung
Die naturschutzfachliche Arbeit in den Rahmer Benden zielt seit der Unterschutzstellung in zwei Richtungen: auf die Offenhaltung der wertvollen Feuchtbiotope und auf die schrittweise Wiederherstellung eines naturnäheren Wasserhaushalts.
Ein wesentlicher Teil der Pflege besteht in der Entnahme standortfremder Gehölze. Große Teile der Bruch- und Auenwälder waren in der Vergangenheit unter einem Schirm angepflanzter Hybridpappeln herangewachsen; diese wurden in den vergangenen Jahren größtenteils entnommen, sodass sich darunter bereits nachgewachsene, standortgerechte Schwarzerlenbestände mit einer typischen feuchtwaldtypischen Krautschicht entwickeln konnten. Auf den offenen Feuchtflächen selbst gilt es, die Ausbreitung von Gehölzen aktiv zurückzudrängen, um den charakteristischen Beständen aus Schilf, Seggengräsern, Frauenfarn, Sumpf-Rietgras und Gilbweiderich den nötigen Lichtraum zu erhalten – ohne diese Offenhaltung würden die Röhrichte und Seggenrieder binnen weniger Jahrzehnte von Wald verdrängt.
Der zweite, langfristig folgenreichere Ansatz betrifft den Wasserhaushalt. Am Nordrand der Röhrichtbestände wurde vor einigen Jahren ein Abschlag geschlossen, der zuvor Wasser des Dickelsbachs zur Versorgung eines Wasserwerks abgezweigt hatte. Die dadurch erhöhte Wasserführung des Bachs hat in den angrenzenden Flächen bereits zu einer deutlichen Vernässung geführt – ein Prozess, der laut den Erhebungen des Landesfachinformationssystems bereits großflächig zu einem Rückgang von Störungszeigern und zu einer erkennbaren Rückkehr typischer Röhrichtarten geführt hat, aber, wie es dort ausdrücklich heißt, „offensichtlich noch in vollem Gange“ ist. Ergänzend ist im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens vorgesehen, die Voraussetzungen für eine weitergehende Wiedervernässung und für Bachverlegungen im Bereich des ehemaligen Niedermoores zu schaffen. Eine Herausforderung bleibt dabei die Ausbreitung des Neophyten Drüsiges Springkraut, der sich in den feuchten Randbereichen stark ausbreitet und die Pflegeplanung zusätzlich erschwert.
7.8 Bedeutung für die Düsseldorfer Biodiversität
Innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebiets nehmen die Rahmer Benden eine Sonderstellung ein: Niedermoore und die mit ihnen verbundenen Lebensraumtypen – Röhrichte, Großseggenrieder, Erlenbruch- und Auenwälder – gehören bundesweit zu den am stärksten gefährdeten und am weitesten zurückgedrängten Biotoptypen überhaupt. In einer Großstadt wie Düsseldorf, deren Stadtgebiet zu weiten Teilen von Siedlung, Verkehrsflächen und intensiv genutzter Landwirtschaft geprägt ist, sind zusammenhängende, im Kern erhaltene Niedermoorreste eine seltene Ausnahme.
Entsprechend vielfältig ist das Arteninventar, das sich in den Rahmer Benden erhalten hat oder durch die Vernässungsmaßnahmen wieder zunimmt. Die ausgedehnten Schilfröhrichte bieten dem Teichrohrsänger einen geeigneten Lebensraum; regelmäßig zu beobachten sind zudem Sumpfmeisen und im Winter Schwärme von Rotdrosseln. Unter den Pflanzen prägen seltene Seggenarten die offenen Feuchtflächen, ergänzt durch auffällige Blühaspekte von Sumpf-Dotterblume, Sumpf-Schwertlilie, Sumpf-Vergissmeinnicht, Blut-Weiderich und dichten Schneeglöckchen-Horsten im zeitigen Frühjahr – Letztere gelten der Stadt Düsseldorf zufolge als „besondere Pflanze“ des Gebiets, während der Buntspecht als charakteristischer Vogel der angrenzenden Wälder benannt wird. Als Teil eines größeren, länderübergreifenden Waldkomplexes bilden die Rahmer Benden zudem einen wichtigen Trittstein-Biotop im regionalen Verbund der Feucht- und Nasswälder entlang der rechtsrheinischen Niederterrasse – ihre Bedeutung reicht damit über die Stadtgrenze Düsseldorfs hinaus.
Diese Befunde stehen im Kontext des 2025 vom Rat der Landeshauptstadt beschlossenen Biodiversitätskonzepts 2030, das für das gesamte Stadtgebiet auf eine Trendwende beim Rückgang der Artenvielfalt zielt und dem Schutz und der Vernetzung von Feuchtlebensräumen ausdrücklich einen hohen Stellenwert einräumt.
7.9 Welche Zukunft hat das Niedermoor?
Die Rahmer Benden befinden sich, mehr als drei Jahrzehnte nach ihrer Unterschutzstellung, weiterhin in einem Zustand des Übergangs. Die Schließung des Wasserwerksabschlags und die dadurch angestoßene Vernässung zeigen, dass sich der Wasserhaushalt des Gebiets durch gezielte Eingriffe tatsächlich wieder in Richtung des ursprünglichen, moortypischen Zustands verschieben lässt – ein im Vergleich zu vielen anderen entwässerten Niedermooren ermutigender Befund. Gleichzeitig macht das laufende wasserrechtliche Verfahren zur weitergehenden Wiedervernässung und möglichen Bachverlegung deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen als Zwischenschritt und nicht als Endpunkt verstanden werden.
Die langfristige Entwicklungsperspektive, wie sie das Fachinformationssystem des Landes formuliert, zielt auf einen großflächig zusammenhängenden, standortgerechten Erlen- und Feuchtwaldkomplex, der sich nach vollständiger Entnahme der letzten Hybridpappelbestände in Verbindung mit den angrenzenden Wäldern der Nachbargebiete entwickeln soll. Zugleich bleibt die Offenhaltung der Röhricht- und Seggenriedflächen eine dauerhafte Pflegeaufgabe, die ohne fortlaufende menschliche Eingriffe nicht zu leisten ist – ein Niedermoor „sich selbst zu überlassen“ würde langfristig seine Verwaldung und damit den Verlust genau jener offenen Feuchtbiotope bedeuten, die das Gebiet so wertvoll machen.
Hinzu kommen die Unsicherheiten, die sich aus dem Klimawandel ergeben: Veränderte Niederschlagsmuster und häufigere Trockenperioden können die mühsam wiederhergestellten Wasserstände ebenso gefährden wie neue Ausbreitungsdynamiken von Neophyten wie dem Drüsigen Springkraut, die in wärmeren, gestörten Feuchtstandorten zusätzliche Konkurrenzvorteile gewinnen. Die Rahmer Benden bleiben damit ein Gebiet, dessen Zukunft nicht allein durch Schutzausweisung gesichert ist, sondern durch die fortgesetzte, kleinteilige Pflegearbeit vor Ort – eine Aufgabe, die sich, anders als beim weitgehend verlorenen Niedermoorcharakter des Unterbacher Bruchs im vorangegangenen Kapitel, in den Rahmer Benden noch lohnt, weil hier tatsächlich noch ein Kern des ursprünglichen Niedermoores zu bewahren ist.
Quellen (Auswahl)
• Landeshauptstadt Düsseldorf: Naturschutzgebiet Rahmer Benden, duesseldorf.de/stadtgruen/landschafts-und-naturschutz/naturschutzgebiete/rahmer-benden
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUK): Fachinformationssystem, NSG Rahmer Benden (D-007), nsg.naturschutzinformationen.nrw.de
• Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUK): Fachinformationssystem, NSG Rahmer Benden / Scheiderbruch (ME-023)
• Wikipedia: Naturschutzgebiet Rahmer Benden; Rahmer Benden / Scheiderbruch
• Bezirksregierung Düsseldorf: Schutzgebietsverordnungen im Regierungsbezirk Düsseldorf, brd.nrw.de
• Landeshauptstadt Düsseldorf: Landschaftsplan, 4. Änderungsverfahren, duesseldorf.de/stadtgruen/landschaft-naturschutz/landschaftsplan
• Landeshauptstadt Düsseldorf: Biodiversitätskonzept 2030